Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89   

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BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89 (https://dejure.org/1990,1155)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 7 CB 31.89 (https://dejure.org/1990,1155)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 7 CB 31.89 (https://dejure.org/1990,1155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung - Grabmal - Friedhof - Internum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2079
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
    Das Oberverwaltungsgericht geht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 , Beschluß vom 30. März 1984 - 2 BvR 1994/83 - <NVwZ 1985, 105>; BVerwGE 25, 364 ) zutreffend davon aus, daß das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften den Rechtsschutz durch staatliche Gerichte nur für Streitigkeiten im religionsinternen Autonomiebereich und auch dort nur insoweit einzuschränken vermag, als die innerkirchlichen Angelegenheiten den staatlichen Rechtskreis nicht berühren.
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
    Das Oberverwaltungsgericht geht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 , Beschluß vom 30. März 1984 - 2 BvR 1994/83 - <NVwZ 1985, 105>; BVerwGE 25, 364 ) zutreffend davon aus, daß das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften den Rechtsschutz durch staatliche Gerichte nur für Streitigkeiten im religionsinternen Autonomiebereich und auch dort nur insoweit einzuschränken vermag, als die innerkirchlichen Angelegenheiten den staatlichen Rechtskreis nicht berühren.
  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
    Das Oberverwaltungsgericht geht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 , Beschluß vom 30. März 1984 - 2 BvR 1994/83 - <NVwZ 1985, 105>; BVerwGE 25, 364 ) zutreffend davon aus, daß das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften den Rechtsschutz durch staatliche Gerichte nur für Streitigkeiten im religionsinternen Autonomiebereich und auch dort nur insoweit einzuschränken vermag, als die innerkirchlichen Angelegenheiten den staatlichen Rechtskreis nicht berühren.
  • BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83

    Kirchenbeamter - Dienstvergehen - Diözesan-Disziplinargericht - Innerkirchliche

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
    Das Oberverwaltungsgericht geht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 , Beschluß vom 30. März 1984 - 2 BvR 1994/83 - <NVwZ 1985, 105>; BVerwGE 25, 364 ) zutreffend davon aus, daß das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften den Rechtsschutz durch staatliche Gerichte nur für Streitigkeiten im religionsinternen Autonomiebereich und auch dort nur insoweit einzuschränken vermag, als die innerkirchlichen Angelegenheiten den staatlichen Rechtskreis nicht berühren.
  • BVerwG, 16.09.1988 - 1 B 107.88

    Voraussetzungen und Folgen einer Aufhebung oder Verlegung des Termins nach § 173

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
    Ein im Revisionsverfahren überprüfbarer Anspruch auf Terminsaufhebung ist dieser Bestimmung schon deshalb nicht zu entnehmen, weil die Ablehnung der Aufhebung nach § 173 VwGO/§ 227 Abs. 2 Satz 3 ZPO unanfechtbar und damit nach § 173 VwGO/§ 548 ZPO der Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist (vgl. Beschluß vom 16. September 1988 - BVerwG 1 B 107.88 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 19 A 1970/14

    Nichtjüdische Ehefrau darf auf jüdischem Friedhof bestattet werden

    BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 -, BVerfGE 139, 321, juris, Rdn. 92; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 -, BVerfGE 102, 370, juris, Rdn. 78; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 7 CB 31.89 -, NJW 1990, 2079, juris, Rdn. 5; Urteil vom 16. Dezember 1966 - VII C 45.65 -, BVerwGE 25, 364 (365 f.); s. ferner NdsOVG, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 -, DÖV 1995, 518, juris, Rdn. 7; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 4 B 87.2014 -, VGHE BY 44, 7, juris, Rdn. 22 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Ebenso in einem ähnlichen Fall BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990, a. a. O., Rdn. 4.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 26.03

    Friedhofsbenutzung; Grabmal; Gestaltungsvorschriften für Grabmale.

    Die allgemeine Handlungsfreiheit umfasst den Wunsch naher Angehöriger eines Verstorbenen, des Toten nach eigenen Vorstellungen zu gedenken und hierzu auch Grabmale nach eigener Gestaltung zu errichten (grundlegend Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 148.60 - BVerwGE 17, 119; Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 7 CB 31.89 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 45 = NJW 1990, 2079; Beschluss vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14).

    Auf dieses Recht kann sich ein Friedhofsbenutzer nicht nur gegenüber einem staatlichen (kommunalen), sondern auch gegenüber einem kirchlichen Friedhofsträger berufen (vgl. Urteil vom 8. November 1963, a.a.O. ; Beschluss vom 31. Mai 1990, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 815/20

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Unbilligkeit nach

    Im Übrigen hat ein anwaltlich vertretene Beteiligter keinen Anspruch darauf, neben seinem Anwalt in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - B 1 KR 58/19 B -, juris, Rz. 14; BSG, Urteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 22/98 R -, juris, Rz. 17), da das bloße Anwesenheitsinteresse durch das Recht auf rechtliches Gehör nicht geschützt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG); Urteil vom 31. Mai 1990 - 7 CB 31.89 -, juris, Rz. 9).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87   

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https://dejure.org/1990,1369
BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 849
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Diese ist auch nicht berechtigt, die nach der Modernisierung in einer dann aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Miete verbindlich zu regeln (vgl. § 6 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 NMV 1970; Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 , vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 88.82 - Buchholz 454.32 § 9 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).

    Die faktische Schutzfunktion des Zustimmungsvorbehalts auch zugunsten der - durch die an eine Erteilung der Zustimmung geknüpfte Möglichkeit der Mieterhöhung - betroffenen Mieter bedeutet nicht notwendigerweise, daß diese Mieter von der Bewilligungsstelle die gänzliche oder teilweise Versagung der Zustimmung verlangen können (vgl. vielmehr für die Genehmigungen nach § 9 Abs. 7 Satz 3 und § 8 a Abs. 4 WoBindG 1974: Urteile vom 8. März 1985, a.a.O. S. 3 und vom 15. November 1985, a.a.O. S. 3 ff.).

    Das verkennt die Revision, wenn sie unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 15. November 1985 (a.a.O.) einwendet, den Mietern fehle insoweit die Klagebefugnis.

  • BVerwG, 27.12.1988 - 3 B 29.88
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Zwar wird eine verfahrensrechtliche Notwendigkeit, weitere Ermittlungen anzustellen, nicht nur durch Beweisanträge der Beteiligten begründet (vgl. Beschluß vom 27. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 29.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 36 S. 5 ).

    Ob dadurch, daß er unter den gegebenen Umständen in der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz die Erhebung der schriftsätzlich angebotenen Beweise nicht beantragt hat, sogar ein Verlust der Rügebefugnis gemäß § 295 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO eingetreten ist (vgl. dazu Beschluß vom 27. Dezember 1988, a.a.O. S. 7), mag auf sich beruhen.

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Ferner ist im einzelnen darzulegen, aus welchem Grunde sich die Erforderlichkeit der unterbliebenen Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel beruhen soll (st. Rspr.; vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ).

    Ausführungen der Revisionsbegründung in dieser Richtung waren hier schon deshalb unerläßlich, weil ein Tatsachengericht die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine rechtskundig vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (st. Rspr.; vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 a.a.O. S. 44 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Darin ist - in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil - bei verständiger Würdigung der Erlaß eines neuen Verwaltungsakts zu erblicken (vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

    Denn § 45 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwVfG hindert die Bewilligungsstelle nicht daran, eine die Erteilung der Zustimmung zur Modernisierung ablehnende Ermessensentscheidung noch nach Erhebung der Verpflichtungsklage nachzuholen und dadurch den Anspruch des Klägers auf fehlerfreie Ermessensausübung mit im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit beachtlicher Wirkung zu erfüllen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Denn eine Bindung an eine vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung besteht nicht, soweit diese einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 27/81] jeweils a.a.O. m.weit.Nachw.).

    In diesem Rahmen unterliegt eine vorinstanzliche Auslegung von Willenserklärungen vielmehr der revisionsgerichtlichen Nachprüfung und ist dem Revisionsgericht auch eine eigene Auslegung nicht verwehrt, soweit es sich nicht um die Ermittlung bisher nicht festgestellter tatsächlicher Umstände handelt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 1 m.weit.Nachw., vom 19. Februar 1982, a.a.O. S. 68 f. und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 -).

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Diese ist auch nicht berechtigt, die nach der Modernisierung in einer dann aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Miete verbindlich zu regeln (vgl. § 6 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 NMV 1970; Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 , vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 88.82 - Buchholz 454.32 § 9 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).

    Die faktische Schutzfunktion des Zustimmungsvorbehalts auch zugunsten der - durch die an eine Erteilung der Zustimmung geknüpfte Möglichkeit der Mieterhöhung - betroffenen Mieter bedeutet nicht notwendigerweise, daß diese Mieter von der Bewilligungsstelle die gänzliche oder teilweise Versagung der Zustimmung verlangen können (vgl. vielmehr für die Genehmigungen nach § 9 Abs. 7 Satz 3 und § 8 a Abs. 4 WoBindG 1974: Urteile vom 8. März 1985, a.a.O. S. 3 und vom 15. November 1985, a.a.O. S. 3 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1984 - 9 REMiet 6/83

    Bauliche Maßnahme; Einsparung von Heizenergie; Mieterhöhung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Unter dieser Voraussetzung werden als (umlagefähige) Modernisierung grundsätzlich auch Maßnahmen der Energieeinsparung angesehen, die "den Gebrauchswert von Wohnungen nur wenig oder gar nicht erhöhen" (BT-Drucks. 8/1692, S. 9); vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984 - 9 ReMiet 6/83 - WM 1985, 17; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr. III 780 m.weit.Nachw.; Pergande/Heix, a.a.O. § 11 Anm. 10.3 ; Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 5. Mai 1978 (BT-Drucks. 8/1782, S. 6).

    Vielmehr muß auch hier das Verhältnis zwischen Mietzinserhöhung und einzusparenden Heizkosten unter dem Blickwinkel des Gebots der Wirtschaftlichkeit geprüft werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984, a.a.O. S. 17 f.; Sternel, a.a.O. Rdnr. III 786).

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Auch ist die Wahrunterstellung einer entscheidungserheblichen Tatsache im Verwaltungsstreitverfahren regelmäßig ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Die mit der Revision erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung kann aber nicht Beweisanträge ersetzen, die eine in der Vorinstanz rechtskundig vertretene Partei zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Ob es vor der teilweisen Versagung der begehrten Zustimmung einer Anhörung des Vaters des Klägers (§ 28 VwVfG) bedurfte, kann ebenfalls auf sich beruhen (vgl. dazu Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3 S. 19 und vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 - Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 6 S. 6 mit Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 7/910, S. 51).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 13.87

    Verwaltungsakt - Mangelnde Anhörung - Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 22.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Einberufungsbescheid - Widerspruchsbescheid

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen -

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin -

  • BGH, 25.10.1973 - III ZR 108/72

    Zusätzliche Leistungen nach § 25 Wohnungsbindungsgesetz 1965

  • BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86

    Entscheidungserhebliche Vorgänge - Beweiserhebung - Asylbewerber -

  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 12.85

    Ermessen der zuständigen Dienststelle bei Bestimmung des Dienstgrades für die

  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 60.66

    Umstellung der Heizungsanlage auf ein neuzeitliches System - Verminderung der

  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 101.87
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbeschädigten gleichgestellten

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 84.80

    Mieterhöhung nach Modernisierung - Mieterhöhungsbetrag -

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 72.78

    Antrag auf Zustimmung zu Wertverbesserungen mit Rückwirkung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.08.1988 - 14 A 70/86
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19
    Der Umfang der Prüfungsbefugnis der Bewilligungsstelle ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Regelung, die nicht auf die Prüfung der Zulässigkeit der Modernisierung als solche zielt, sondern den Ansatz der Modernisierungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Zustimmungserteilung knüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14).

    Vor diesem Hintergrund kann die Bewilligungsstelle ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass die Kosten der beabsichtigten Modernisierung im Verhältnis zu den angestrebten Verbesserungen vertretbar und die modernisierten Wohnungen nach Größe, Ausstattung und Miete für die angemessene Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Zugunsten der Klägerin greift schließlich auch kein Vertrauensschutz in eine uneingeschränkte Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten, da sie im Bewusstsein der hiermit einhergehenden Beschränkungen ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Objekt erworben hat, welches in gesteigertem Maße sozialgebunden ist n... (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 34).

    Die Maßstäbe für die Ausübung des Ermessens bei der Erteilung der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 7 Satz 1 II. BV sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris) geklärt.

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 150/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 152/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 154/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Kennzeichnend für eine Bedingung im Rechtssinne ist, dass die Wirksamkeit der durch den Verwaltungsakt gewährten Begünstigung vom ungewissen Eintritt eines in der Nebenbestimmung bezeichneten "zukünftigen Ereignisses" abhängt (BVerwG, Urteil v. 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris Rn. 23; vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - 5 B 1.12

    Maßnahmen der Wärmedämmung an der Fassade eines Gebäudes als bauliche Veränderung

    Dann, aber auch nur dann, ist es nach der Wertung des Gesetzgebers in § 6 Abs. 1 WoBindG gerechtfertigt, diese Maßnahme als Modernisierung zur nachhaltigen Einsparung von Energie der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu unterwerfen, die dann ggf. vom Vermieter die Einhaltung bestimmter Mietobergrenzen und den Nachweis einer warmmietenneutralen Mieterhöhung fordern kann (zu den Anforderungen an eine Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 II. BV vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 67.87 -, [...] Rn. 14 ff.).
  • VG Aachen, 12.06.2017 - 6 K 811/15

    Modernisierung; Zustimmung; Ermessen

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris.

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01

    Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines

  • AG Berlin-Mitte, 17.08.2023 - 25 C 80/23

    Verwertungskündigung vs. Beibehaltung des Mietverhältnisses

  • VG Düsseldorf, 14.02.2017 - 14 K 6512/16

    Instandsetzung, Modernisierung, Ermessen, Miethöhe

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1574
BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Beamtenverhältnis auf Probe - Pauschalierte Ermittlung - Probebeamter

  • rechtsportal.de

    Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 866
  • DVBl 1990, 869
  • DÖV 1990, 1073
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Streitigkeiten über die Höhe der Besoldung sind auch nach einem dem Begehren des jeweiligen Klägers in vollem Umfange Rechnung tragenden Urteil - und auch einer Abhilfeentscheidung - nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1985 - 6 B 1444/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1984 - 12 B 735/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1981 - 2 B 77/81
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • VGH Hessen, 27.09.1983 - 1 TI 41/83
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Da diese Entscheidung im Widerspruchsbescheid bereits enthalten und nicht angefochten worden ist, steht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren bestandskräftig fest (vgl. auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 38 S. 18 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).
  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 1 TE 2605/90

    Streitwert betreffend Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe

    Unter entsprechender Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 27. September 1983 - 1 TI 41/83 - m.w.N., NVwZ 1984, 186 = HessVGRspr. 1984, 29 = AnwBl. 1984, 318 = KostRspr.Verwaltungsgerichtshof der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 -, DVBl. 1990, 869 = NVwZ 1990, 866 = BayVBl. 1990, 605 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87, ZBR 1989, 188) und setzt in Rechtsstreitigkeiten mit dem Begehren, ein Beamtenverhältnis auf Probe zu begründen, den Streitwert pauschalierend mit dem halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts aus dem angestrebten Amt (ohne Ortszuschlag, ohne Sonderzuwendung und ohne im konkreten Fall in Betracht kommende Zulagen) fest.

    Er sieht sich hierzu nicht nur durch die Bemühungen um einen (einheitlichen) Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veranlaßt (vgl. hierzu Sendler, NVwZ 1989, 1041; BVerwG-Entwurf vom 16. Februar 1989, NVwZ 1989, 1042 ff.; Bräutigam, NVwZ 1989, 1022; Zimmer, NVwZ 1988, 706), sondern auch durch das Argument des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. Februar 1990 (a.a.O.), daß seine Auffassung auch schon seiner Praxis vor dem Inkrafttreten des KostÄndG 1975 entsprochen habe, ohne daß der Gesetzgeber dies bisher zum Anlaß für eine abweichende andere Regelung des Streitwertes in beamtenrechtlichen Statusstreitigkeiten genommen hätte.

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG a.a.O. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27.88 - Buchholz 360 § 13 Nr. 38 und vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 § 49 Nr. 5 = DVBl 1998, 1082).
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Soweit gegen die Anwendbarkeit des § 42 GKG eingewendet worden war, dass eine Klage auf wiederkehrende Leistung nicht vorliege, weil "weder ein Anspruch auf Leistung noch auf Erlass eines eine Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes" geltend gemacht werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27/88 - Rn. 24, juris) bzw. die erstrebte gerichtliche Entscheidung "regelmäßig der Klärung einzelner Rechtsfragen" diene, ohne "dass abschließend der konkrete Zahlungsbetrag ermittelt und von der Rechtskraft des Urteils umfasst" werde (BVerwG, Beschluss vom 13.09.1999 - 2 B 53/99 - Rn. 6, juris), findet diese Abgrenzung im Gesetzeswortlaut des § 42 Abs. 1 GKG keine Stütze.
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Der Senat hat gemäß seiner ständigen Praxis in Streitsachen, in denen eine Verbesserung der beamten- oder versorgungsrechtlichen Rechtsstellung geltend gemacht wird, pauschalierend den zweifachen Jahresbetrag der streitigen Differenz als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. BVerwG - Entwurf eines Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ; vgl. auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869>).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 2 B 115.90

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die

    Dabei hat der Senat gemäß seiner Praxis in Streitsachen, welche die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe betreffen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - ), pauschalierend die Hälfte des jährlichen Endgrundgehaltes als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88

    Versetzung eines dienstunfähigen Probebeamten in den Ruhestand

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Grundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. hierzu Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869> sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren -

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).".
  • BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 58.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG München, 04.02.1992 - M 5 K 91.460

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entlassungsverfügung gegenüber einem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1698
BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1989 - 3 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1989 - 3 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzneimittel - Bezeichnung - Zulassung - Parallelimport - Abweichung - Neues Zulassungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 7
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
  • EuZW 1990, 289
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86
    Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Mai 1976 - Rs.104/75 - Slg.1976, 613 - Centrafarm; Urteil vom 28. Januar 1981 - Rs.32/80 - Slg.1981, 251 - Kortmann) steht fest, daß Gemeinschaftsrecht nicht entgegensteht der Berechtigung eines Mitgliedstaates, für das Inverkehrbringen parallelimportierter Arzneimittel eine Zulassung zu verlangen.
  • EuGH, 28.02.1984 - 247/81

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86
    Die EG-Richtlinien betreffen nur Arzneispezialitäten (ebenso EuGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - Rs.247/81 - Slg.1984, 1111, 1121).
  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86
    Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Mai 1976 - Rs.104/75 - Slg.1976, 613 - Centrafarm; Urteil vom 28. Januar 1981 - Rs.32/80 - Slg.1981, 251 - Kortmann) steht fest, daß Gemeinschaftsrecht nicht entgegensteht der Berechtigung eines Mitgliedstaates, für das Inverkehrbringen parallelimportierter Arzneimittel eine Zulassung zu verlangen.
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    dd) Auch der Unterschied in der Bezeichnung der in Rede stehenden Arzneimittel - Tiapridex und Tiapridal - rechtfertigt es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, das sich insoweit auf BVerwGE 82, 7 bezieht (vgl. dazu nachfolgend unter II.4.d), nicht, den Vertrieb des stoffgleichen Importpräparats von der Erteilung einer (Voll-)Zulassung nach § 21 AMG abhängig zu machen.

    d) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. April 1989 (BVerwGE 82, 7) für Parallelimporte, die sich auf fiktive Zulassungen nach dem damals geltenden Art. 3 § 7 AMNG stützen, jedenfalls dann eine eigene Zulassung gefordert, wenn die Bezeichnung des Parallelimports von der des Originalpräparats abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1113/11

    Verwendung einer "Dachmarke" in der Bezeichnung eines Arzneimittels als

    Das Verpflichtungsbegehren der Klägerin war zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses am 4. Juni 2013 zulässig, insbesondere statthaft, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. April 1989 - 3 C 11.86 -, BVerwGE 82, 7 = juris, Rn. 36 bis 38, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 B 91.07 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteile vom 23. Mai 2007 - 13 A 3657/04 -, www.nwre.de, Rn. 30, und vom 12. August 2009 - 13 A 2147/06 -, www.nwre.de, Rn. 29 f., aber unbegründet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - 13 A 2147/06

    Die Bezeichnung eines Arzneimittels als wesentlicher Bestandteil eines Präparats

    BVerwG, Urteil vom 13.4.1989 - 3 C 11.86 -, BVerwGE 82, 7 = Pharma Recht 1989, 229; OVG NRW, Urteil vom 23.5.2007 - 13 A 3657/04 -, juris, und Beschluss vom 28.2.2008 - 13 A 3273/07 -, A & R 2008, 142.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89   

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BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Versorgungsbezügen eines Beamten - Anspruch auf Versorgung aus dem letzten Amt - Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen eines vorher bekleideten Amtes bei Übertragung eines höherwertigen Amtes innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand - ...

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 5 Abs. 3 S. 4
    Errechnung der Beamtenversorgung - Versorgung aus dem letzten Amt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 866
  • DVBl 1990, 869
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.

    Eine vorhandene besetzbare Planstelle ist nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. hierzu BVerwGE 81, 175 [BVerwG 19.01.1989 - 2 C 42/86]) - nicht mehr erforderlich.

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in dem angeführten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (a.a.O. ) ausgeführt, daß von § 5 Abs. 3 Satz 4 erster Halbsatz BeamtVG n.F. vor allem die Fälle erfaßt werden, in denen ein Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen auf Grund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichem Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. auch Nr. 2 des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom 30. September 1985 - BMI D III 4 223 131 - 2/35 zur Durchführung des 7. Gesetzes zur Änderung dienstlicher Vorschriften).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Die bloße Bezugnahme auf frühere Schriftsätze genügt den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht (u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision kann sich für die Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung nicht mit Erfolg auf Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43 ) berufen, nach denen sich sachlich einleuchtende Gründe dafür finden lassen, den Zeitraum, um den sich die Amtsübertragung aus Gründen im dienstlichen Bereich verzögert hat, nicht dem Bediensteten zum Nachteil gereichen zu lassen.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]>) -eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 1732/04

    Ersetzung der funktionsgerechten Bewertung eines Dienstpostens und seiner

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, BVerwGE 96, 347, m.w.N., vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175 ff., und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, DVBl. 1990, 869 ff. = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8.

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 - und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, jeweils a.a.O.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11

    Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Dem Beamten musste jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8 S. 16).
  • VG Göttingen, 07.03.2002 - 3 A 3059/00

    Beförderungsamt; Dienstpostenbewertung; Forstamtsleiter; Fristberechnung;

    Nach der mit der Erlasslage (RdErl. des MF vom 18.11.1985 - 462113/5 --, abgedruckt in Kümmel, BeamtVG, Stand: 08/01, § 5 (Erlasse) 3., Rn 5.1 und 5.2) überein stimmenden einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 12.09.1994 - 2 C 22.93 -BVerwGE 96, 347-350 und vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867; OVG Lüneburg, Urteil vom 08.03.1989 - 2 A 14/87 - BayVGH, Urteil vom 09.03.1994 - 3 B 93.1980 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C II 1.1.3, Nr. 7) und Literatur (Schütz/Maiwald, aaO., § 5 BeamtVG Rn 52-54; Plog/Wiedow/Beck/Lem-höfer, BBG mit BeamtVG, Stand: 10/94, § 5 BeamtVG Rn 28-30; Fürst/Mühl u.a., GKÖD, Versorgungsrecht Band 1, Stand: 10/01, O § 5 Rn 58) ist zwar eine vorhandene besetzbare Planstelle nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175, 178) - nicht mehr erforderlich.

    Ohnehin ist unerheblich, ob eine höhere Bewertung des Dienstpostens zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 22.93

    Beamtenversorgung - Beförderungsamt - Zuordnung - Entscheidung des Dienstherrn

    Die ausnahmsweise Anrechnung einer vor der Beförderung liegenden Tätigkeitszeit nach § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG setzt voraus, daß der von dem betroffenen Beamten wahrgenommene Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen aufgrund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichen Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. Urteile vom 19. Januar 1989 (BVerwGE 81, 175, 182 f.) und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 8)).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 77/90

    Beamtenversorgung; Funktionsheraushebung; Bewährungsvoraussetzung;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1994 - 3 L 1/94

    Beförderung; Beförderungsamt; Planstellen

    Dem Beamten muß nämlich jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (BVerwG, Urt. v. 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

    Erforderlich ist ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlautes von § 5 Abs. 3 Satz 4 Hs. 1 BeamtVG 1997 ("tatsächlich wahrgenommen") eine Übertragung der höherwertigen Aufgaben (vgl. für die Stellenhebung BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 -, juris Rn. 16; zu einer ähnlich formulierten Regelung des früheren Berliner Landesbesoldungsrechts: Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 52.67 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 2328/91

    Beamtenversorgung: Beförderungsreife im Sinne des BeamtVG § 5 Abs 3 S 1

    Dabei kann dahinstehen, ob der Dienstposten des Klägers nach A 12 bewertet und ihm bereits übertragen war (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87   

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BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1989 - 8 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 8 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Familienheime - Eigengenutzte Eigentumswohnungen - Wohnungsbau - Bewilligung öffentlicher Baumittel - Bemessung von Förderungssätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 167
  • NJW 1990, 1744
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Der obersten Landesbehörde kommt deshalb bei der Festsetzung der Förderungssätze auch hinsichtlich der Untergrenze der Tragbarkeit ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (behördliche Einschätzungsprärogative bei prognostischer Entscheidung; vgl. dazu auch Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28 S. 1 ).

    Die gerichtliche Prüfung ist dementsprechend darauf zu beschränken, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. Urteile vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 57.79 - BVerwGE 64, 238 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79] und vom 18. April 1988, a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 55.75

    Bewilligung öffentlicher Mittel - Errichtung von Familienheimen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Während die raumbezogenen Förderungsschwerpunkte (Wohnungsbau in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf und in Sanierungsgebieten sowie in Entwicklungsbereichen) - zumindest in erster Linie - für die Verteilung der öffentlichen Mittel durch die obersten Landesbehörden in Flächenstaaten maßgebend sind, begründen die sachlichen und personenbezogenen Förderungsschwerpunkte (Familienheime, eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnungsbau für kinderreiche Familien und die sonstigen in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 II. WoBauG bezeichneten Personen) zugleich zwingende gesetzliche Förderungsvorränge (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 55.75 - BVerwGE 56, 354 [BVerwG 25.10.1978 - 8 C 55/75]; Pergande, a.a.O. § 26 Anm. 1 ).

    Wird ein vorrangig zu berücksichtigender Antrag übergangen oder nicht seinem Rang entsprechend bedient, ist der Antragsteller in seinen Rechten verletzt; er kann gegen den die Förderung seines Bauvorhabens gänzlich oder teilweise ablehnenden Bescheid Verpflichtungsklage (Neubescheidungsklage) erheben (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978, a.a.O. S. 357 ff.; Pergande, a.a.O. § 26 Anm. 1 ).

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 171.81

    Altenteilerwohnung - Buchgrundstück - Wohnung des Hofeigentümers -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Das Zweite Wohnungsbaugesetz behandelt ein Familienheim mit zwei Wohnungen als Förderungseinheit (vgl. Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).

    Deswegen kann auch die zweite Wohnung nicht als "andere Wohnung" oder Mietwohnung, sondern nur als Teil des Familienheimes gefördert werden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] und vom 4. Mai 1984, a.a.O. S. 4).

  • Drs-Bund, 03.03.1975 - BT-Drs 7/3314
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Beide Ziele stehen gleichrangig nebeneinander, wie aus dem Wort "und" in Abs. 2 Satz 1 folgt (vgl. auch den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 3. März 1975, BT-Drucks. 7/3314, S. 7).

    Die Entstehungsgeschichte belegt, daß nach den wohnungsbaupolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers im Bundesgebiet mehr als die Hälfte aller Förderungsmittel, einschließlich der nach den §§ 87 a und 88 II. WoBauG eingesetzten nicht-öffentlichen Mittel, für die Bildung von Einzeleigentum bewilligt werden sollte (vgl. den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 3. März 1975, a.a.O. S. 2 und 7; Pergande in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, II. WoBauG § 1 Anm. 3.2 und Schwender, ebenda, § 43 Anm. 3 ).

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 17.77
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Sofern die dem Oberverwaltungsgericht obliegende weitere Sachaufklärung bestätigen sollte, daß der dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegte Durchschnittsförderungssatz für Familienheime im Wohnungsbauförderungsprogramm 1981 nicht den vorstehend dargelegten Anforderungen genügt, ist der Beklagte zur Neubescheidung der Klägerin zu verpflichten (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 17.77 - BVerwGE 57, 290 ff. = Buchholz 454.4 § 43 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 ff.).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Die Klägerin kann von Rechts wegen lediglich verlangen, daß der Beklagte über ihren Förderungsantrag ermessensfehlerfrei (§ 114 VwGO), insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), entscheidet (vgl. auch Urteil vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111/79]).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Die gerichtliche Prüfung ist dementsprechend darauf zu beschränken, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. Urteile vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 57.79 - BVerwGE 64, 238 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79] und vom 18. April 1988, a.a.O. S. 5).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Deswegen kann auch die zweite Wohnung nicht als "andere Wohnung" oder Mietwohnung, sondern nur als Teil des Familienheimes gefördert werden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] und vom 4. Mai 1984, a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 5 B 120.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Auslegung der in einem Bescheid der

    Dass dies mit dem Bundesrecht in Einklang steht, ist in dem auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Senats vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - (NVwZ 2006, 1184) für die Einstellung einer Anschlussförderung geklärt (zu dem im Bereich der Wohnungsbauförderung bei der Festsetzung der Fördersätze und der Untergrenze der Tragbarkeit zuzubilligenden Einschätzungsprärogative s.a. Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 21.87 - BVerwGE 84, 167, 176).
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